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Organ zu Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebietes
Die Sektion Bauwesen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eine begründete, nicht bindende Stellungnahme ab.