Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Gemeinde. Er nimmt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist insoweit Teil der Exekutive.
Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde, beruft den Gemeindeausschuss und den Gemeinderat ein und führt deren Vorsitz. Er überwacht ferner die Tätigkeit der Dienste und der Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 14:23 Uhr