Die Verordnung legt fest, welche Personen, Genossenschaften oder Organisationen Anspruch auf eine Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau haben.
Bewerber müssen gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen, darunter Wohnsitz- oder Arbeitsbezug zur Gemeinde, bestimmte Einkommensgrenzen und ein Mindestpunktesystem, wobei die Vergabe über Rangordnungen erfolgt.
Zudem werden das Verfahren der Antragstellung, die Vergabe der Grundstücke, die Kostenübernahme sowie Maßnahmen gegen Spekulation und Regeln für Wohnbaugenossenschaften detailliert festgelegt